Einmalig - monatlich

Genau aufgeschlüsselt: Die Kosten für Pflege und Betreuung.

Kosten und Preise in der 24-Stunden-Pflege

Kosten und Preise ergeben sich aus der Summe der folgenden Positionen:

  • Einmalentgelt bei Vertragsabschluss mit Anzengruber-Pflegedienste
  • Kosten für Pflege und Betreuung (Betreuungspersonen und Diplomkrankenschwestern)
  • monatlicher Sozialversicherungsbeitrages der PersonenbetreuerInnen
  • Fahrtkostenersatz der Personenbetreuerinnen


Kost und Logis des Pflegepersonals wird am Betreuungsort zur Verfügung gestellt. Das Honorar ist nach Zusendung der Rechnung (inklusive Fahrtkosten) sofort ohne Abzug fällig.

Einmalentgelt

Bei Abschluss eines Vertrages wird ein Eimalentgelt von € 490,00 eingehoben (Case & Care-Management).
Bei nochmaligem Vertragsabschluss für den selben Kunden wird das Entgelt nur einmal eingehoben.

Die Erfahrung zeigt, dass folgende Kosten auf Sie zukommen:

Sie bezahlen die Kosten für Pflege und Betreuung.
Weiters sind die Fahrtkosten für die Betreuerinnen zu begleichen. Pro Fahrt entstehen an den regulären Wechseltagen die Kosten von ungefähr € 50,00
das ergibt monatliche Kosten von € 200,00

Nicht in der monatlichen Zahlungen enthalten:

Freie Kost und Logis der BetreuerInnen.

Verrechnungsmodus

Die Betreuungskosten werden tagesgenau an die KundInnen in Rechnung gestellt.

Staatliche Zuschüsse im Pflegesektor

Bei Erreichung der gesetzlichen Voraussetzungen werden staatliche Zuschüsse wie Pflegegeld und Pflegezuschuss zur 24-Stunden-Betreuung gewährt. Diese tragen erheblich zur Minderung der monatlichen Kosten bei.

Daher entsteht Ihnen bei Pflegestufe 4 nur mehr ein tatsächlicher finanzieller Kostenaufwand von € 41,80 pro Tag.
Bei Pflegestufe 5 sinkt der tatsächliche finanzielle Kostenaufwand auf
€ 36,20 pro Tag.
Bei Pflegestufe 6 beträgt der tatsächliche finanzielle Kostenaufwand
€ 25,30 pro Tag.
Bei Pflegestufe 7 beträgt der tatsächliche finanzielle Kostenaufwand
€ 12,70 pro Tag.

An den folgenden Preisbeispielen sehen Sie, welche tatsächlichen monatlichen Kosten Ihnen selber entstehen, wenn Sie die staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen.

PFLEGESTUFE 4 : PRO TAG € 41,80
Sie bezahlen für 4 Wochen 2.156,00
Fahrtkosten für zwei Betreuerinnen + € 200,00
Sozialversicherung für zwei Betreuerinnen + € 440,00
Pflegegeld Stufe 4  €  827,10
Zuschuss vom Bundessozialministerium  € 800,00
tatsächlicher Kostenaufwand für 4 Wochen 1168,90

 

PFLEGESTUFE 5 : PRO TAG € 36,20
Sie bezahlen für 4 Wochen 2.296,00
Fahrtkosten für zwei Betreuerinnen + € 200,00
Sozialversicherung für zwei Betreuerinnen + € 440,00
Pflegegeld Stufe 5  € 1123,50
Zuschuss vom Bundessozialministerium  € 800,00
tatsächlicher Kostenaufwand für 4 Wochen 1012,50

 

PFLEGESTUFE 6 : PRO TAG € 25,30
Sie bezahlen für 4 Wochen 2.436,00
Fahrtkosten für zwei Betreuerinnen + € 200,00
Sozialversicherung für zwei Betreuerinnen + € 440,00
Pflegegeld Stufe 6  € 1568,90
Zuschuss vom Bundessozialministerium  € 800,00
tatsächlicher Kostenaufwand für 4 Wochen 707,10

 

PFLEGESTUFE 7 : PRO TAG € 12,70
Sie bezahlen für 4 Wochen 2.576,00
Fahrtkosten für zwei Betreuerinnen + € 200,00
Sozialversicherung für zwei Betreuerinnen + € 440,00
Pflegegeld Stufe 7  € 2061,80
Zuschuss vom Bundessozialministerium  € 800,00
tatsächlicher Kostenaufwand für 4 Wochen 354,20

 

 

Alle angeführten Preise und Zahlungsbedingungen gelten mit Datum der Veröffentlichung auf unserer Homepage als verlautbart.
In jedem Fall gelten die Preise mit Unterzeichnung des Personenbetreuungsvertrages als vereinbart.

Erhebung des Pflegebedarfs

Vor Betreuungsbeginn wird eine Checkliste mit den erforderlichen Tätigkeiten erstellt, um eine passende Betreuungskraft auszuwählen.