Unser Gesamtpaket betrifft
Personen, die  rund um die Uhr Pflege und Betreuung brauchen und in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten.

24-Std.-Betreuung - Unser Gesamtpaket

Unser Gesamtpaket stellen wir gemeinsam mit unseren Partnern für Personen bereit, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung rund um die Uhr Pflege benötigen und in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten.

Wir bieten individuelle Beratung und Betreuung. Unsere Partner bieten bei Bedarf folgende Leistungen:

  • Bereitstellung von qualifizierten, selbständigen BetreuerInnen
  • Prüfung der persönlichen Papiere der BetreuerInnen
  • Überwachung der behördlichen Vorgänge in den Heimatländern der BetreuerInnen
  • Bereitstellung von BetreuerInnen für einen konkreten Auftrag in Österreich
  • Organisation der An- und Abreise der BetreuerInnen
  • An- und Abmeldungen am Wohnsitz
  • Anmeldungen beim Finanzamt
  • Anmeldungen bei der Sozialversicherung
  • Anmeldungen bei der Gewerbebehörde
  • Anmeldungen bei der Wirtschaftskammer
  • Jahresabschluss und Steuererklärungen für die BetreuerInnen

 

Wir unterstützen Sie gerne bei Vorbereitung Ihres Antrages für den Zuschuss des Bundessozialministeriums.


BITTE BEACHTEN SIE:


PersonenbetreuerInnen sind selbständige UnternehmerInnen und dürfen nur Tätigkeiten gemäß §159 GwO selbständig durchführen.

Krankenpflege darf nur nach schriftlicher pflegerischer Anordnung
einer berechtigten diplomierten Gesundheits- und
Krankenpflegeperson durchgeführt werden.

Die PersonenbetreuerInnen haben ihre Pflegehandlungen entsprechend der schriftlichen Anordnung durchzuführen. Die schriftlichen Anordnungen werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst. Die PersonenbetreuerInnen und die anordnenden diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen halten bezüglich der Pflege engen Kontakt.

Medizinische Tätigkeiten werden der Personenbetreuerin vom zuständigen Arzt schriftlich angeordnet.

PersonenbetreuerInnen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.