Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld

Wenn eine Person bei persönlichen Betreuungs­maßnahmen Hilfe benötigt, liegt laut Pflegegeld­gesetz Pflegebedarf vor.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Unter Betreuungs­maßnahmen fallen:

  • Beschaffung von Lebensmitteln
  • Zubereitung der Nahrung
  • Nahrungsaufnahme
  • Medikamenten­einnahme
  • Körperpflege
  • An- u. Auskleiden
  • Verrichtung der Notdurft
  • etc.

 
Voraus­setzungen für den Erhalt von Pflegegeld

  • Notwendigkeit von dauerndem Pflegebedarf aufgrund physisch oder psychisch außer­ordentlicher Bedürfnisse.
  • Die für den Pflegebedarf benötigte monatliche Stundenanzahl beträgt mind. 65 Stunden.
  • Die für den Pflegebedarf benötigte Zeitspanne beträgt voraussichtlich mind. 6 Monate.
  • Der feste Wohnsitz der betreuungs­bedürftigen Person befindet sich in Österreich, im Ausnahmefall im EWR-Raum und in der Schweiz.
  • WICHTIG: Bei einem Krankenhausaufenthalt - mit oder ohne Reha - welcher durchgehend länger als 28 Tage dauert, wird das Pflegegeld ab dem 29. Tag ausgesetzt.