Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Unter Betreuungsmaßnahmen fallen:
- Beschaffung von Lebensmitteln
- Zubereitung der Nahrung
- Nahrungsaufnahme
- Medikamenteneinnahme
- Körperpflege
- An- u. Auskleiden
- Verrichtung der Notdurft
- etc.
Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld
- Notwendigkeit von dauerndem Pflegebedarf aufgrund physisch oder psychisch außerordentlicher Bedürfnisse.
- Die für den Pflegebedarf benötigte monatliche Stundenanzahl beträgt mind. 65 Stunden.
- Die für den Pflegebedarf benötigte Zeitspanne beträgt voraussichtlich mind. 6 Monate.
- Der feste Wohnsitz der betreuungsbedürftigen Person befindet sich in Österreich, im Ausnahmefall im EWR-Raum und in der Schweiz.
- WICHTIG: Bei einem Krankenhausaufenthalt - mit oder ohne Reha - welcher durchgehend länger als 28 Tage dauert, wird das Pflegegeld ab dem 29. Tag ausgesetzt.